Ausbildung
Gemäß dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz obliegt es
der Gemeinde die Grundausbildung der ehrenamtlichen
Feuerwehrkräfte durchzuführen. Der Kreisfeuerwehrverband, auf
den der Kreis die Pflichtaufgabe der weiterführenden Aus- und
Weiterbildung gemäß §23 FSHG delegiert hat, bietet jährlich
folgende Lehrgänge und Fortbildungen an:
- ABC I - Lehrgang
- Truppführer - Lehrgang
- Maschinisten - Lehrgang
- Weiterbildung für Maschinisten
- Sprechfunker - Lehrgang
- Motorsägen - Lehrgang
- Wasserförderung weite Wegstrecke
- Gerätewart - Lehrgang
- Tech. Hilfeleistungs - Lehrgang
Jährlich werden rund 17 bis 20 Lehrgänge und Fortbildungen
durchgeführt, ein Team von ca. 80 engagierten Ausbildern, aus
den einzelnen Feuerwehren des Oberbergischen Kreises, führen diese
Lehrgänge auf ehrenamtlicher Basis durch.
17.06.2010, Hans Josef Ueberberg
