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Ausbildung

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Gemäß dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz obliegt es der Gemeinde die Grundausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte durchzuführen. Der Kreisfeuerwehrverband, auf den der Kreis die Pflichtaufgabe der weiterführenden Aus- und Weiterbildung gemäß §23 FSHG delegiert hat, bietet jährlich folgende Lehrgänge und Fortbildungen an:

  • ABC I - Lehrgang
  • Truppführer - Lehrgang
  • Maschinisten - Lehrgang
  • Weiterbildung für Maschinisten
  • Sprechfunker - Lehrgang
  • Motorsägen - Lehrgang
  • Wasserförderung weite Wegstrecke
  • Gerätewart - Lehrgang
  • Tech. Hilfeleistungs - Lehrgang

Jährlich werden rund 17 bis 20 Lehrgänge und Fortbildungen durchgeführt, ein Team von ca. 80 engagierten Ausbildern, aus den einzelnen Feuerwehren des Oberbergischen Kreises, führen diese Lehrgänge auf ehrenamtlicher Basis durch.

17.06.2010, Hans Josef Ueberberg

Theorie

 

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